Datenschutz und Sicherheit

Medienkompetenz kann man lernen

MedienkompetenzVor dem Internetzeitalter beschränkte sich die Medienkompetenz auf den technisch korrekten Gebrauch von Radion und Fernsehen und den „vernünftigen“ und massvollen Konsum dieser Medien. Heute ist das Thema wesentlich komplexer und die Anforderungen sind ungleich viel höher. Zugleich erodieren die bisherigen Wertestandards zunehmend, welche früher zumindest als Orientierungshilfe herangezogen werden konnte, auch wenn man mit diesen nicht unbedingt immer einverstanden war. Wie soll sich jemand in der Komplexität der heutigen Medien überhaupt noch zurecht finden?

Das Werteverständnis ist in unserer Gesellschaft immer heterogener und auch angesichts der immer grösser werdenden Kulturvielfalt in einer globalisierten Welt wird es immer schwieriger, eine allgemein verbindliche Norm zu definieren. Innerhalb der geltenden Gesetze muss jeder selber entscheiden, was für ihn richtig oder falsch ist. So lautet zumindest die liberale Antwort auf die Frage nach der wertebasierten Medienkompetenz. Darüber kann (und soll) man natürlich streiten.

Was jedoch den rechtlichen Rahmen betrifft, ist der für alle gleich, und sowohl diesen als auch gewisse technische Standards sollte man schon kennen, um als medienkompetent gelten zu können. Wer sein Wissen auf die Probe stellen möchte, kann dies beim Medienkompetenzquiz des mekonet (Medienkompetenz-Netzwerk Nordrhein-Westfalen) tun, welches vom Grimme-Institut in Zusammenarbeit mit dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW erarbeitet wurde.

Inhaltsüberwachung verstösst gegen Grundrechte

Europäischer Gerichtshof - LogoDer Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden (PDF), dass Internetzugangs-Anbieter (Internet Service Provider, ISP) nicht nur nicht gezwungen werden dürfen, die übertragenen Daten ihrer Kunden ohne einen ausreichenden Verdacht und richterlichen Beschluss auf rechtswidrige Inhalte (vor allem im Hinblick auf Urheberrechtsverletzungen beim Austausch von Film- und Musik-Dateien) zu überprüfen, sondern bezeichnet eine solche verdachtslose Überwachung als Verstoss gegen die EU-Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr und als unvereinbar mit den Grundrechtecharta der EU. Die Inhaltsanalyse des Datenverkehrs mittels Deep Packet Inspection (DPI) verursacht Kosten beim ISP, schränkt dessen unternehmerische Freiheit ein und verstösst gegen die Netzneutralität. ISPs sollen nicht Polizei für die Unterhaltungsindustrie spielen müssen. Jedes anders lautende Urteil hätte zudem weitreichende Konsequenzen für die Menschenrechte und würde einen völlig unverhältnismässigen Eingriff in die Privatsphäre bedeuten. Besteht allerdings ein hinreichender Verdacht mit konkreten Anhaltspunkten zu einer Rechtsverletzung beziehungsweise einer Straftat, die einen solchen Eingriff rechtfertigen würde, ist eine Überwachung des Datenverkehrs der betroffenen Person mit einer gerichtlichen Anordnungen auf einer entsprechenden Rechtsgrundlage weiterhin möglich, wobei ein Zugangsanbieter im Rahmen seiner Möglichkeiten und des ihm Zumutbaren zur Mithilfe verpflichtet werden kann.

Die Unterhaltungsindustrie täte gut daran, ihre Ansprüche und vor allem ihr Geschäftsmodell zu überprüfen und an die Realität des Informationszeitalters anzupassen. Es ist nun einmal eine Tatsache, dass Daten in digitaler Form unabhängig von ihrem Inhalt beliebig verlustfrei und praktisch kostenlos kopiert werden können. Einen technischen Schutz, der die Nutzung dieser Daten gezielt steuern liesse gibt es nicht und kann es prinzipbedingt gar nicht geben, ohne die Privatsphäre der Nutzer vollständig abzuschaffen. Dies hat einen grossen Einfluss sowohl auf Immaterialgüter als auch auf den Datenschutz. Es wäre an der Zeit, dass diese Tatsachen endlich auch eine entsprechende Berücksichtigung in der Gesetzgebung finden würden. Diese hinkt der technologischen Entwicklung leider um Jahrzehnte hinterher.

Die Google-Panne und andere Datensauereien

GooglemobilGoogle hat auf den Fahrten mit dem Googlemobil nicht nur Aufnahmen für den Kartendienst Street View gemacht, sondern auch – angeblich versehentlich – WLANs (SSID und MAC-Adresse) inventarisiert und dabei Verkehrsdaten nicht verschlüsselter Verbindungen in offenen Funknetzen mitgeschnitten. Der Suchriese behauptet, dass es sich dabei um einen Fehler und um eine unbeabsichtigte Verwendung von Programmen aus früheren Experimenten handelt. Angeblich sollen sich dabei in 30 Ländern lediglich 600 Gigabyte an Daten angesammelt haben, einfach so und lange ohne dass es jemand bemerkt hätte. Das wäre etwa vergleichbar mit einem Aussendienstmitarbeiter, der völlig unbeabsichtigt ein Maschinengewehr auf dem Dach seines Autos montiert, damit auf der Fahrt völlig unbeabsichtigt in der Gegend rumballert und nicht merkt, dass er Leute umbringt. Alles nur ein dummer Zufall oder eine Verkettung unglücklicher Umstände? Allein schon so etwas allen Ernstes zu behaupten, ist eine unverschämte Frechheit oder zeugt von einer Schlamperei und Inkompetenz galaktischen Ausmasses.

Wenn es sich nur um einen einzigen Kamerawagen handeln würde, könnte man Google die Geschichte mit etwas Wohlwollen noch glauben. Doch es sind Dutzende Wagen in verschiedenen Ländern über einen Zeitraum von Monaten und Jahren. Continue reading

Datenschutzbericht 2009

In seinem Tätigkeitsbericht 2009 nimmt der Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich zu verschiedenen aktuellen Themen rund um den Datenschutz Stellung:

  • Intelligente Stromzähler (Smart Meters)
  • Forschung mit Personendaten
  • Online-Zugriffe auf Personendaten
  • Verwendung von Logdaten elektronischer Schliesssysteme für die Arbeitszeitkontrolle
  • Videoüberwachung
  • Erfassung von Absenzen in Schulzeugnissen
  • Websites für die Bewertung von Lehrkräften
  • Einbindung von Diensten Dritter auf Websites
  • Austausch von Patientendaten zwischen Spitälern und Krankenversicherungen für das Case-Management

Der Bericht weist auch auf verschiedene Lücken in der Gesetzgebung und im Vollzug des bestehenden Rechts hin. Jeder, der in irgendeiner Funktion mit der Bearbeitung von personenbezogenen Daten zu tun hat, sollte diesen Bericht lesen.

Umgang mit Bonitätsdatenbanken und anderen Datensammlern

Wer weiss, was wirklich über sie oder ihn in einer Datensammlung erfasst ist? Bei Bonitätsdaten können falsche Einträge sogar besonders schwerwiegende Konsequenzen haben: kein Vertrag fürs Mobiltelefon, keine Ratenzahlung beim Fernsehkauf, keine Belieferung über den Versandhandel oder keine Hotelbuchung ohne Vorauskasse in Bar. Dank dem Datenschutzgesetz hat jeder Bürger das Recht und die Möglichkeit, die Hoheit über seine eigenen Daten zurückzuerlangen.

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Digitalisierung: Fluch oder Segen?

DigitalisierungDie schöne Welt der Computer und unbegrenzten Kommunikation hat uns sehr viele Annehmlichkeiten beschert. Doch allmählich scheint das Pendel in die andere Richtung zu schlagen. Wir haben uns von einer Technologie abhängig gemacht, die uns Segen und Wohlstand versprach. Doch langsam fängt das Bild der schönen, heilen Computerwelt mit ihren digitalisierten Inhalten zu bröckeln an.

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Biometrischer Pass angenommen – was nun?

Das Stimmvolk hat entschieden und mit einem äusserst knappen Mehr von 50.1 Prozent beziehungsweise einer Differenz von lediglich 5504 Stimmen die Einführung der biometrischen Zwangs-Fichierung aller Passinhaber im zentralen Informationssystem Aussweisschriften (ISA) beschlossen. Als Demokrat nehme ich das Resultat zur Kenntnis, wenn auch nur zähneknirschend, denn es kam nur dank Manipulation und Fehlinformationen durch Bundesrat und Medien zu Stande. Vielleicht sollte jemand einmal untersuchen, woher das Geld für die PR-Agentur Furrer.Hugi & Partner AG kam, welche die Abstimmungskampagne für das Befürworter-Komitee “Ja zur Reisefreiheit!” führte. Diese Runde geht an die Kontroll- und Überwachungs-Freaks. Aber wir haben weiterhin ein wachsames Auge auf Euch!

Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf hat in ihrer Rede anlässlich der Bundesrats-Medienkonferenz zur Abstimmung betont und versprochen, dass die biometrischen Daten in der zentralen Datenbank ausschliesslich für die Ausstellung des Reisepasses verwendet werden. Bezüglich der Identitätskarte versprach sie die Sicherstellung der Wahlfreiheit, sollte jemals eine elektronische ID eingeführt werden:

„Ob es je eine Schweizer ID mit elektronisch gespeicherten Daten geben wird, ist offen. Sollte diese Frage zu einem späteren Zeitpunkt einmal aktuell werden, wird sich der Bundesrat dafür einsetzen, dass eine Wahlmöglichkeit zwischen einer biometrischen und einer herkömmlichen ID bestehen bleibt.“

Frau Bundesrätin, wir werden auf Ihr Versprechen zurückkommen und Sie beim Wort nehmen! Ich glaube, wir werden schon bald Gelegenheit dazu haben.

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Auch der Datenschutzbeauftragte ist skeptisch

Hanspeter ThürDer Datenschützer Hanspeter Thür ist sehr skeptisch gegenüber dem geplanten biometrischen Pass, wie er im Interview mit Andreas Weidmann klar zu verstehen gibt. Auch gemäss seiner Beurteilung besteht absolut keine Veranlassung, die Fingerabdrücke in einer zentralen Datenbank zu speichern: „Dies wird von den internationalen Abkommen nicht verlangt und ist auch nicht erforderlich, um das eigentliche Ziel zu erreichen, nämlich die Fälschungssicherheit des Passes zu erhöhen. […] Persönliche Daten dürfen nur so weit als unbedingt erforderlich gespeichert und bearbeitet werden. Die zentrale Speicherung der Fingerabdrücke ist nicht erforderlich, um die Fälschungssicherheit zu erhöhen. Deshalb soll darauf verzichtet werden.“

Die zentral gespeicherten Fingerabrücke schaffen die Möglichkeit einer Rasterfahndung. „Es gibt in anderen Ländern Beispiele von Datenbanken, die rasch anderen Zwecke dienten als dem ursprünglich vorgesehenen. Soll dies von vornherein verhindert werden, ist es nötig, eine mögliche Zweckänderung der Datenbank technisch zu verunmöglichen, also auf die zentrale Speicherung zu verzichten.“

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Keine biometrische Ausweise mit RFID-Chips!

FreiheitskampagneRFID-Chips bringen Effizienz in die Warenlogistisk – das ist unbestritten. Und solange sie nur auf der Gebinde- oder Palettenebene eingesetzt werden und nicht in einzelnen Produkten, bestehen auch in datenschutzrechtlicher Hinsicht keinerlei Bedenken. Beim Einsatz zur Speicherung von persönlichen Daten sieht dies jedoch ganz anders aus. Wie jede Medaille hat auch die RFID-Technologie ihre Kehrseite.

Materie hat keine Persönlichkeit und somit auch keine Privatsphäre – aber Menschen haben so etwas. Deshalb sind beim RFID-Einsatz im Zusammenhang mit Menschen ganze andere Kriterien für die Beurteilung massgebend. Wer dies ausser Acht lässt, demonstriert damit entweder nur Dummheit und Ignoranz oder aber – was noch schlimmer wäre – seine Verachtung für seine Mitmenschen, indem er es akzeptiert, dass sie wie Rindvieh mit einer „digitalen Hundemarke mit Peilsender“ gekennzeichnet werden. Umso bedenklicher ist es, wenn solche Bemühungen auch noch im Staatsauftrag erfolgen sollen, wie dies gerade in der Schweiz bei den geplanten Personenausweisen mit RFID-Chips zur Speicherung von biometrischen Merkmalen der Fall ist.

Im Hinblick auf die Abstimmung vom 17. Mai 2009 habe ich daher von offizieller Seite unterschlagene Informationen zusammengestellt, die jeden verantwortungsbewussten Stimmbürger interessieren dürften.

Was ist und wie funktioniert RFID?

RFID (Radio Frequency Identification) ist eine Technologie, bei der auf einem winzig kleinen, elektronischen Funk-Speicher-Chip Daten gespeichert werden, welche berührungslos ausgelesen werden können, indem der RFID-Chip seine Daten per Funk mitteilt, sobald er mit einem bestimmten Funksignal angeregt wird. Ursprünglich wurde RFID (wie der Name schon sagt) für die schnelle, kostengünstige und kontaktlose Identifikation von Waren innerhalb einer Logistikkette entwickelt. Heute ist die Speicherkapazität der RFID-Chips um ein Vielfaches grösser, so dass praktisch jede beliebige Information auf ihnen gespeichert werden kann. Dies hat die Verantwortlichen dazu verleitet, RFID auch in Personenausweisen einzusetzen, obwohl die Technologie keine hinreichenden Sicherheitsfunktionen bietet – mit fatalen Folgen für unsere Privatsphäre.

Wie der neue biometrische Reisepass funktioniert und wie unsicher er ist, zeigte das Schweizer Fernsehen in der Sendung „Einstein“ am 20. März:

RFID begünstigt permanente Überwachung, Identitätsdiebstahl und Betrug

Jedes Werkzeug bringt bei zweckgemässer und fachgerechter Anwendung den grössten Nutzen. Bei Missbrauch und Zweckentfremdung allerdings kann es sogar Leid und Tod bringen. Am einfachsten lässt sich dies an einem Küchenmesser nachvollziehen. Bei RFID ist dies nicht anders. Nur sind hier die negativen Folgen eines Missbrauchs nicht auf den ersten Blick erkennbar und damit der Missbrauch als solcher nicht offensichtlich.

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Sicherer Umgang mit SSL-Zertifikaten im Firefox 3

Die verschlüsselte Datenübertragung im Browser garantiert grundsätzlich eine abhörsichere Kommunikation mit dem Web-Server. Doch leider hat der Umgang mit den dafür verwendeten SSL-Zertifikaten auch seine Tücken. Der Beitrag „Firefox und die Zertifikate – Richtig verschlüsseln mit Firefox 3“ von Jürgen Schmidt bei heise Security erläutert, wie mit ein paar Handgriffen mehr Komfort und damit auch mehr Sicherheit erreicht werden kann.