Schweiz

Die Finanz-Stasi kommt

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Bei anonymen elektronischen Zahlungssystemen (z.B. Prepaidkarten wie Paysafecard), welche die anonyme Bezahlung von Waren und Dienstleistungen (wie mit Bargeld) ermöglichen, soll in Deutschland die Überprüfung des Einzahlers zur Pflicht werden, weil solches E-Geld auch für die Geldwäsche missbraucht werden kann. Eine Mindestgrenze soll es dabei nicht geben. Und auch Bareinzahlungen ab 1‘000 Euro sollen künftig der Geldwäschereiprüfungspflicht unterliegen. Zudem sollen noch mehr Finanztransaktionen von „politisch exponierten Personen“ (PEPs) und sowohl ihren unmittelbaren Familienmitgliedern als auch ihnen nahe stehenden Personen der Meldepflicht (beim Bundeskriminalamt – Zentralstelle für Verdachtsmeldungen) unterliegen.

Wenn es wie im „Gesetzentwurf zur Optimierung der Geldwäscheprävention“ beschrieben nach dem Willen der deutschen Bundesregierung geht, soll also künftig ein riesiger Stasi-Apparat zur Überwachung praktisch aller Geldflüsse aufgebaut werden. Und natürlich soll damit auch der internationale Terrorismus bekämpft werden, auch wenn dadurch die Grundrechte jedes Bürgers immer mehr eingeschränkt werden. Wieder einmal mehr soll ein grosses Stück Privatsphäre für eine fiktive Sicherheit geopfert werden.

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Keine biometrische Ausweise mit RFID-Chips!

FreiheitskampagneRFID-Chips bringen Effizienz in die Warenlogistisk – das ist unbestritten. Und solange sie nur auf der Gebinde- oder Palettenebene eingesetzt werden und nicht in einzelnen Produkten, bestehen auch in datenschutzrechtlicher Hinsicht keinerlei Bedenken. Beim Einsatz zur Speicherung von persönlichen Daten sieht dies jedoch ganz anders aus. Wie jede Medaille hat auch die RFID-Technologie ihre Kehrseite.

Materie hat keine Persönlichkeit und somit auch keine Privatsphäre – aber Menschen haben so etwas. Deshalb sind beim RFID-Einsatz im Zusammenhang mit Menschen ganze andere Kriterien für die Beurteilung massgebend. Wer dies ausser Acht lässt, demonstriert damit entweder nur Dummheit und Ignoranz oder aber – was noch schlimmer wäre – seine Verachtung für seine Mitmenschen, indem er es akzeptiert, dass sie wie Rindvieh mit einer „digitalen Hundemarke mit Peilsender“ gekennzeichnet werden. Umso bedenklicher ist es, wenn solche Bemühungen auch noch im Staatsauftrag erfolgen sollen, wie dies gerade in der Schweiz bei den geplanten Personenausweisen mit RFID-Chips zur Speicherung von biometrischen Merkmalen der Fall ist.

Im Hinblick auf die Abstimmung vom 17. Mai 2009 habe ich daher von offizieller Seite unterschlagene Informationen zusammengestellt, die jeden verantwortungsbewussten Stimmbürger interessieren dürften.

Was ist und wie funktioniert RFID?

RFID (Radio Frequency Identification) ist eine Technologie, bei der auf einem winzig kleinen, elektronischen Funk-Speicher-Chip Daten gespeichert werden, welche berührungslos ausgelesen werden können, indem der RFID-Chip seine Daten per Funk mitteilt, sobald er mit einem bestimmten Funksignal angeregt wird. Ursprünglich wurde RFID (wie der Name schon sagt) für die schnelle, kostengünstige und kontaktlose Identifikation von Waren innerhalb einer Logistikkette entwickelt. Heute ist die Speicherkapazität der RFID-Chips um ein Vielfaches grösser, so dass praktisch jede beliebige Information auf ihnen gespeichert werden kann. Dies hat die Verantwortlichen dazu verleitet, RFID auch in Personenausweisen einzusetzen, obwohl die Technologie keine hinreichenden Sicherheitsfunktionen bietet – mit fatalen Folgen für unsere Privatsphäre.

Wie der neue biometrische Reisepass funktioniert und wie unsicher er ist, zeigte das Schweizer Fernsehen in der Sendung „Einstein“ am 20. März:

RFID begünstigt permanente Überwachung, Identitätsdiebstahl und Betrug

Jedes Werkzeug bringt bei zweckgemässer und fachgerechter Anwendung den grössten Nutzen. Bei Missbrauch und Zweckentfremdung allerdings kann es sogar Leid und Tod bringen. Am einfachsten lässt sich dies an einem Küchenmesser nachvollziehen. Bei RFID ist dies nicht anders. Nur sind hier die negativen Folgen eines Missbrauchs nicht auf den ersten Blick erkennbar und damit der Missbrauch als solcher nicht offensichtlich.

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