Month: März 2007

Blogs als Werbeträger

So langsam stelle ich einen gewissen Trend zu Blogs als Werbeplattform fest. Dabei meine ich nicht die Banner-Werbung, die in vielen Blogs neben den Inhalten eingeblendet wird, um für die Aufwände für die Bloggerei eine finanzielle Entschädigung zu erlangen. Meist ist es wirklich nicht viel mehr und reicht gerade so, um die Unkosten zu decken. Ich spreche hier von Blogs, die einzig dem Zweck dienen, mit Ihren Inhalten Produkte und Dienstleistungen von irgendwelchen Anbietern zu bewerben. Als ich heute bei yigg.de vorbeigeschaut habe, ist mir dies ganz besonders aufgefallen.

Horst Schlämmer hat’s mit Schlämmer TV für den VW Golf zwar erfolgreich vorgemacht. Diesen Level der viralen Werbung erreicht so leicht aber keiner. Die Beiträge, die ich meine, sind eigentlich nicht mehr als plumpe Pressemeldungen für Produktankündigungen. Man möge mir verzeihen, wenn ich an dieser Stelle keine Beispiele nenne, da ich sowas nicht unbedingt unterstütze. Meist ist der plumpe Werbeversuch schon aus dem Titel ersichtlich. Dazu sind Blogs aber einfach nicht geeignet – zumindest grundsätzlich nicht. Ganz wenige Ausnahmen gibt es schon – und alle haben sie einen hohen Informations- und/oder Unterhaltungswert. Diese Websites kann man allerdings an einer Hand abzählen. Deshalb werde ich mich auch nie für plumpe Werbezwecke einspannen lassen.

Sicherheit für’s Web einfach gemacht

Viele Zeitgenossen sind mit dem Thema Internet-Sicherheit komplett überfordert. Die meisten sind schon froh, wenn sie ihre Kiste dazu bringen, sich überhaupt ins Internet zu verbinden. Da ich in regelmässigen Abständen zu diesem Thema angefragt werde, habe ich ein paar Links zusammengestellt, die nützliche Informationen und Anleitungen enthalten:

Sehr viele Nutzer arbeiten immer noch mit Admin-Rechten und machen es Viren, Trojanern und Root-Kits einfach, sich ins System zu installieren. Für Installation von Software sowie Administrations- und Wartungs-Arbeiten sollte daher ein separates Administrator-Konto eingerichtet werden. Über dieses werden die normalen Nutzer auf Benutzer mit eingeschränkten Rechten zurückgestuft (über „Systemsteuerung – Benutzerkonten“). Für Office-Anwendungen, E-Mail und das Surfen im Web reichen diese Rechte völlig aus.

Der Staat als Einbrecher

Auf TELEPOLIS und heise Security vom heise-Verlag wird erklärt, mit welchen perfiden Mitteln sich der Staat mit dem Bundes-Trojaner im Namen der Verbrechensbekämpfung Zugang zu unseren Computern verschaffen will, wenn er es nicht schon tut. Auch die technische Funktionsweise des Bundes-Trojaners wird verständlich erklärt. Realisiert werden soll dies zum Beispiel als Man-In-The-Middle-Angriff mittels SINA-Boxen, die jeder grössere Provider in seinem Netz installieren muss, wozu ihn die TKÜV verpflichtet. Dagegen hilft nur, den Computer ganz vom Internet zu nehmen.

Gerichts-Skandal um Copyright in Russland

Der russische Lehrer Alexander Ponosov soll wegen angeblicher Raubkopiererei erneut vor Gericht. Obwohl er in erster Instanz freigesprochen wurde, will die Staatsanwaltschaft ihn trotzdem nach Sibirien schicken und hat bereits Revision eingelegt, wie RIAN berichtet. Der ehemalige Rektor und Lehrer soll an seiner Schule illegale Kopien von Microsoft Windows und Office verwendet haben. Durch den offenen Brief von Michael Gorbatschow an Bill Gates wurde der Fall berühmt. Obwohl selbst der russische Präsident Vladimir Putin den Prozess als „kompletten Blödsinn“ bezeichnet und auch Microsoft sich von diesem Fall distanziert, lässt die Staatsanwaltschaft nicht locker.

Anscheinend glaubt ein ehrgeiziger Staatsanwalt, sich mit diesem Gerichts-Skandal profilieren zu können. Interessant ist dabei die Situation, dass zivilrechtlich gar kein Kläger vorhanden ist, der die Verletzung seiner Urherrechte einklagt oder Schadenersatzansprüche geltend macht. Demnach muss es sich bei Urheberrechtsverletzungen in Russland um Offizialdelikt handeln. Ein komisches Recht haben diese Russen. Da ist mir unser schweizer Recht um einiges sympathischer.

BKA-Präsident für Online-Durchsuchung

Im Interview mit der TAZ erklärte BKA-Präsident Jörg Ziercke, dass die Massnahme einer Online-Durchsuchung „nur bei schwersten Straftaten“ zum Einsatz kommen soll und lediglich dazu diene, „den von den Schwerstkriminellen bereits vollzogenen digitalen Quantensprung aufzuholen„. Die Online-Durchsuchung sei „ein polizeiliches Werkzeug, das im Einzelfall gegen tatverdächtige Schwerstkriminelle zum Einsatz kommen kann – kontrolliert und hochprofessionell“ und unterstehe „einer gleich dreifachen Kontrolle: Ein Richter muss die Massnahme genehmigen, die Staatsanwaltschaft überwacht sie und Datenschutzbeauftragte können sie ebenfalls kontrollieren„.

Unter diesen Rahmenbedingungen sind Online-Durchsuchungen in den meisten Ländern ohnehin schon möglich. Nur in Deutschland ist die Rechtslage ein kleines Bisschen anders. Solange die rechtsstaatlichen Spielregeln (wie bei der Belauschung von Telefongesprächen) eingehalten werden, ist gegen eine entsprechende Gesetzesanpassung nichts einzuwengen. Problematisch würde es allerdings, wenn staatliche Organe einen Freipass ohne richterliche Absegnung für solche Massnahmen bekämen und nach eigenem Gutdünken entscheiden könnten, wie dies einige Kreise im Namen der Effizienz fordern.