Month: Juni 2007

Privatunes gibt iTunes-Käufern ihre Privatsphäre zurück

iTunes verkauft mittlerweile auch DRM-freie Musik, versieht aber die heruntergeladenen Musikstücke mit einem digitalen Wasserzeichen, welches die Identität des Käufer (voller Name und E-Mai Adresse) enthält und für jeden zugänglich ist, der Zugriff auf die Datei hat. Dieser Umstand ist aus datenschutzrechtlichen Gründen sehr fragwürdig und umstritten.

Für die meisten Gifte gibt es zum Glück ein Gegengift. Privatunes gibt iTunes-Käufern ihre Privatsphäre zurück, indem es diese Informationen aus der Datei entfernt. Das Programm braucht vorläufig relativ lange für diesen Vorgang und läuft nur unter Windows. Die nächste Version soll laut dem Hersteller Ratatium bereits flotter zur Sache gehen, mehrere Dateien in einem Aufwisch bearbeiten können und auch unter Linux und OS X verfügbar sein.

DRM ist tot und das Wasserzeichen wird herausoperiert. Der Rat eines erfahrenen Chirurgen: Gib Geschwüren keine Chance!

SPIEGEL Spezial zu LEBEN 2.0

Heute habe ich das aktuelle SPIEGEL SPEZIAL (Nr. 3/2007) „LEBEN 2.0: Wir sind das Netz – Wie das neue Internet die Gesellschaft verändert“ gekauft und bereits ein bisschen quergelesen. Der erste Eindruck ist durchwegs positiv.

Behandelt werden unter anderem folgende Themen:

  • Die neuen Formen der Publizistik
  • Benutzergenerierte Inhalte
  • Medienkonvergenz technisch und inhaltlich
  • Überwachung und Spionage
  • Datenschutz und Verlust der Privatsphäre
  • IT-Sicherheit und Online-Kriminalität
  • Netzplolitik und Anarchie im Netz
  • Demoktratisierung des Wissens
  • Immaterialgüterrecht und digitale Medien
  • Virtuelle Welten

Mein Urteil: äusserst lesenswert und guter Ideenlieferant für weitere Beiträge.

CIA lüftet Geheimarchiv (1953 bis 1973)

Der US-Geheimdienst CIA will 700 Seiten mit Informationen aus seinem Archiv aus den Jahren 1953 bis 1973 ins öffentliche Online-Archiv stellen. Diese skandalösen „Familienjuwelen“ der Agency enthalten Informationen über illegale private Spionage-Aktivitäten der CIA, Antikriegs-Aktivisten und Aufzeichnungen über Journalisten sowie auch die Schauspielerin Jane Fonda, berichtete The Washington Post letzten Freitag. Die Daten umfassen unter anderem Aufzeichnungen über Attentatsversuche aber auch privaten Briefverkehr. Der Direktor Michael Hayden will auch mit der bitteren CIA-Geschichte aufräumen.

Die damals gewonnenen Spionage-Daten gehen online und auch diesmal schert sich die Agency keinen Dreck um die Privatsphäre der Betroffenen. Was soll man angesichts dieser Informationen vom grossen Beschützer der Welt bloss halten? Wer glaubt, die Praxis hätte sich seit damals gebessert, der soll getrost weiter träumen. Werden eingentlich die aus der Online-Überwachung gewonnen Daten Jahre später auch einfach öffentlich zugänglich ins Netz gestellt?

Google kontrolliert seine Werbekunden

Mit der Einführung der Abrechnung für Werbung nach dem Modell „Pay-per-Action“ (PPA) übernimmt nun Google die volle Kontrolle über seine Werbekunden. Zwar hat das Modell auf den ersten Blick für den seriösen Werber den Vorteil, dass er nur für die Schaltung seiner Werbung bezahlt, wenn diese zu einem Abschluss bzw. Online-Kauf führt (-> Conversion), d.h. wenn der Werbevermittler die Werbung beim richtigen Zielpublikum platziert hat. Der Werber muss höhere Auflagen des Werbemaklers erfüllen, um in den Genuss dieser Abrechnungart zu kommen (bei Google sind es mindestens 500 „Conversions“ in 30 Tagen). PPA schreckt unseriöse Werber und Werbemakler ab, durch Vortäuschung falscher Tatsachen Surfer dazu zu bewegen, auf einen Link/Button zu klicken. Denn wenn diese keine Geschäfte auf der Website tätigen, auf der sie landen, gibt’s auch keine Kohle. Das hat auch für den Konsumenten Vorteile, da er weniger irrelevante Werbung (Werbemüll) vorgesetzt bekommt. Dabei gewinnen alle. Eigentlich eine tolle Sache – so scheint es.

Schaut man sich das Ganze aber aus einer anderen Perspektive an, wird der wahre Beweggrund von Google deutlich. Mit diese Abrechnungsart macht Google kaum mehr Umsatz, gewinnt aber noch mehr Informationen über seine Werbekunden und den Erfolg ihrer Werbekampagnen. Aus diesen Daten sind Rückschlüsse auf den Gesamtumsatz eines Anbieters möglich. Ein Einbruch der Conversion Rate kann auch als vorlaufender Indikator für einen sinkenden Aktienkurs eines Unternehmens gedeutet werden. Google will kaum einfach nur seinen Wissensdurst stillen. Es liegt nahe, dass auch aus diesen neuen statistischen Daten Profit geschlagen wird – sei es zum Eigenbedarf oder durch den Verkauf an ausgewählte Kunden, die selbstverständlich in den USA beheimatet sind. Ein Fall von Wirtschaftsspionage? Es ist nicht alles Gold, was glänzt. Aber Wissen ist Macht.

Zivilrechtlicher Auskunftsanspruch auf Internet-Nutzungsdaten (Teil 2)

Weil die Musik- und Filmwirtschaft die „Kopien-, Marken- und Produktpiraterie als eine ernste Bedrohung für die nationalen Volkswirtschaften“ betrachtet, will sie in Deutschland aus dem Urheberrechtsgesetz einen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch gegenüber den Internetprovidern zur Verfolgung der Urheberrechtsverletzer ableiten – und dies ganz ohne einen Nachweis einer Rechtsverletzung im geschäftlichen Verkehr.

Mit der Hürde des Richtervorbehalts im Gesetzesentwurf sollte erreicht werden, dass wirklich nur Verletzung der Rechte an „geistigem Eigentum“ im gewerblichen Ausmass als Straftat verfolgt werden. Eine Wegfall dieser Bedingung würde jegliche private Nutzung kriminalisieren und gemäss Patrick von Braunmühl von Bundesverband der Verbraucherzentralen nicht mehr nur auf die Bekämpfung von gewerblicher Marken- und Produktpiraterie zielen. Dies ginge gemäss Oliver Süme vom Verband der deutschen Internetwirtschaft weit über die Vorgaben der EU-Richtlinien hinaus.

Golem befürchtet, dass die Rechteinhaber ihre Forderungen im Bundesrat durchsetzen und dies eine abschreckende Wirkung auf die Nutzung von Tauschbörsen und Newsgroups haben wird. Zu gross wäre die Gefahr eines unabsehbaren Prozess- und Kostenrisikos, der man sich selbst bei falscher Verdächtigung aussetzt.

Teil 1: Vorratsdatenspeicherung für Zivilprozesse – Social Networking 2.0

Arbeitsspeicher als Beweismittel sichern

Die kalifornische Bundesrichterin Judge Jacqueline Chooljian forderte in Los Angeles von TorrentSpy in einem Prozess mit Motion Picture Association of America, den Arbeitsspeicher eines Servers (bzw. dessen Inhalt) als Beweismittel vorzulegen. Einen Kubikmeter Luft vom Tatort in den Gerichtssaal mitzunehmen wäre warscheinlich etwas einfacher. Es ist schon erschreckend, welche Urteile einige Rechtsgelehrte in völliger Unkenntnis der Technologie fällen können. Hoffentlich macht das nicht auch bei uns Schule!

Wer baut am Überwachungsstaat oder sind Schäuble & Co. bloss paranoid?

Allen voran der deutsche Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble scheint seine wahre Freude daran zu haben, seine Mitbürger regelmässig mit polizei- und überwachungsstaatlichen (Terror-) Meldungen zu schockieren. Er fungiert aber nur als politisches Aushängeschild einer neuen Ideologie, bei der „ein starker Staat seine Bürger vor negativen Einflüssen schützt“. Manch einer hat dabei sicher ein „Déjà Vu“-Erlebnis. Der Ausdruck „STASI 2.0“ ist daher nicht ganz aus der Luft gegriffen. Im Hintergrund arbeiten mehrere Hundert Damen und Herren an der Konzeption und Umsetzung: Biometrische Pässe mit Fotos und Fingerabdrücken, Vorratsdatenspeicherung, elektronische Gesundheitskarte, Bundes-Trojaner für Online-Durchsuchungen, Videoüberwachung in öffentlichen Verkehrsmitteln und auf öffentlichen Plätzen (neben der schon lange praktizierten Video-Überwachung an Tankstellen und in Kaufhäusern und Supermärkten zwecks Diebstahlsprävention und -nachbearbeitung), … um nur ein paar der prominentesten Projekte zu nennen. Eines der neusten Projekte ist die Entnahme von Geruchsproben von Globalisierungskritikern im Rahmen der Sicherheitsvorkehrungen vor dem G-8-Gipfel in Heiligendamm. Eigentlich ist es ja bloss ein altes Stasi-Projekt mit aktueller Technologie neu aufgelegt. Was da in Zukunft noch alles auf uns zukommen soll, ist schon gewaltig! Sind Herr Schäuble und seine Kollegen eigentlich bloss paranoid oder steckt da am Ende gar ein Plan dahinter? Wer sind die Leute, die am Überwachungsstaat bauen? Was sind ihre wahren Ziele? Wer profitiert davon?

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Raubkopie als Unwort des Jahres – Urheberrecht im Wandel

Eine Raubkopie bezeichnet ja eigentlich eine Kopie eines Raubes und Raubkopierer sind demnach alles Nachahmungstäter. Oder bin ich nicht ganz korrekt Deutsch und ist eine Raubkopie etwas, das sowohl geraubt als auch kopiert wird? Das macht aber keinen Sinn. Der Begriff „Raubkopie“ ist ein Unding – um nicht gleich zu sagen ein kompletter Schwachsinn!

Bei einer Kopie nimmt das Original (in der Regel) keinen Schaden und bleibt so, wie es ist, und dort, wo es ist. Wird etwas geraubt, so spricht man von Raubgut oder Beute. Wenn dabei keine Gewalt im Spiel ist, nennt man es schlicht und einfach Diebstahl. Kann man etwas zugleich kopieren und rauben? Zu klären wäre dann aber, ob etwas zuerst geraubt und dann kopiert wird oder umgekehrt. Aber wieso spricht man eigentlich von Raub? Wo wird hier Gewalt angewandt? Wo ist dabei die kriminelle Energie? Wenn schon, dann müsste es eigentlich „Diebeskopie“ heissen – oder „Diebstahlskopie“. Mein Deutschlehrer würde mich dafür erhängen und sicherlich auch mein Rechtsdozent! Im Fall der sogenannten „Raubkopie“ treffen weder Raub noch Diebstahl als strafbarer Tatbestand zu, da niemandem eine Sache abhanden kommt. Auch die Urheberrechte verliert der Inhaber nicht am kopierten Werk.

Das geltende Immaterialgüterrecht befindet sich zur Zeit im grössten Wandel seit seiner Entstehung als Form des immateriellen Besitzes am Ende des 18. Jahrhunderts, die ihrerseits als verspätete Folge der Erfindung des Buchdrucks (über 300 Jahre zuvor) zu sehen ist. Damals ging eben alles noch viel langsamer. Schuld am aktuellen Wandel ist einerseits die Digitalisierung der Inhalte, die ein verlustfreies Kopieren innert kürzester Zeit ermöglicht, und andererseits die Verbreitung über das Internet, welche die globale Distribution in Windeseile erlaubt. Dies ist das Resultat des technologischen Fortschritts und der Globalisierung unserer Wirtschaftswelt. Der Informatik kommt in diesem Zusammenhang eine mindestens so wichtige Rolle zu wie damals dem Buchdruck.

Raubkopierer sind Verbrecher“ heisst es auf den Plakaten und in den Werbeclips der DRM-Mafia Musik- und Filmindustrie. Ist es nicht vielmehr als ein Verbrechen an der Gesellschaft zu werten, wenn jemand ein exklusives Recht auf eine gedankliche Schöpfung erhebt, nur weil er der Erste gewesen ist (was zu beweisen wäre)? Wo wären wir heute, wenn schon die Neandertaler ein Immaterialgüterrecht gekannt hätten? Müssten wir dann heute Nutzungslizenzen für das Feuer, das Rad und die Nutzung der Wind- und Wasserkraft bezahlen? Oder müssten wir die Erlaubnis einholen, ein Volkslied zu singen? Das Urheberrecht soll den Urheber eines Werkes vor Ausbeutung schützen, indem ihm die alleinigen Rechte an der (monetären) Verwertung seiner geistigen Schöpfung zugesichert werden – so die ursprüngliche Absicht. In der Praxis behindert das aktuelle Immaterialgüterrecht aber den Fortschritt und beschäftigt Heerscharen von Patent- und Rechtsanwälten. Da Anwälte zu den besser Verdienenden unserer Gesellschaft gehören, herrscht hier das Recht des Finanzkräftigen. Wer kein Geld hat, kann sich sein Recht nicht leisten. Ein Kleinbetrieb oder Privatmann hat meist gar nicht den finanziellen Odem, seine Rechte gegenüber einem Medienmulti geltend zu machen. Und die Grossen spielen immer wieder gerne „Kampf der Titanen“. Letztendlich mündet das Ganze in einer sinnlose Geldumverteilung für sinnlose Arbeit. Mit sinnloser Arbeit ist nicht etwa die Schöpfung geistiger Güter gemeint sondern der Leerlauf im Zusammenhang mit der Sicherung und Verwertung der Rechte an diesen Werken. Das kommt natürlich immer auch auf den Standpunkt an. :)=)

Besonders bedenklich ist in meinen Augen die Kommerzialisierung der Kultur durch Urheberrechte, denn ein wesentliches Element jeder Kultur ist das Kopieren von Bestehendem zwecks Erlernung und Weiterentwicklung. Wenn Kultur-Konsumenten kriminalisiert werden, führt das Urheberrecht zwangsläufig zum Tod der Kultur. Dem mag man entgegen halten, dass die Produkte der Musik- und Filmindustrie aufgrund ihrer kommerziellen Charakteristika gar keine eigentlichen Kulturgüter darstellen. Das wäre natürlich nicht ganz von der Hand zu weisen, denn früher haben es „Kulturschaffende“ (welch ein grässliches Wort!) nicht fertig gebracht, so viel Schrott zu produzieren. Heute „ernährt“ es eine ganze Industrie. Wenn der Erschöpfungsgrundsatz auch für die nicht-kommerzielle Nutzung geistiger bzw. immaterieller Schöpfungen gelten würde – unabhängig davon wie und zu welchem Preis sie in Umlauf gebracht wurden, sähe das ganz anders aus …

Um dem ganzen rechtlichen Geplänkel aus dem Weg zu gehen, geht Apple mit dem iPhone eigene Wege – wie schon bisher mit dem iPod. Kundenbindung/-knechtung und Inkompatibilität heissen die Zauberwörter. Wer einen Song über iTunes erwirbt, ist für die Nutzung desselbigen sein Leben lang an Geräte von Apple gebunden, welche dieses DRM-System als Einzige beherrschen. Geräte der Konkurrenz können mit den Songs im Apple-Format nichts anfangen. Ja, man kann die Inhalte grundsätzlich immer auch in andere Datenformate konvertieren. Aber das ist mehr etwas für technikverliebte Freaks mit viel Freizeit und sicher nichts für Otto-Normalverbraucher. Nicht einmal ich selber habe die Nerven, mir sowas anzutun. Jetzt nimmt Apple die Leine noch etwas kürzer: um alle Funktionen des iPhones nutzen zu können, braucht man einen iTunes-Account. Datenschützer schlagen Alarm. Für Konkurrenz könnte aber schon bald gesorgt sein, denn auch Skype drängt aufs Handy, wenn auch vorerst nur mit Telefondiensten.

Weitere Informationen zum Thema:

Vorratsdatenspeicherung für Zivilprozesse – Social Networking 2.0

Wie Golem.de berichtet macht sich nun in Deutschland auch noch der Bundesrat stark dafür, dass die im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung erhobenen Daten auch für Zivilprozesse genutzt werden können, was von den deutschen Phonoverbänden begrüsst wird. Im bisherigen Gesetztesentwurf zur Verfolgung von schweren Straftaten oder zur Terrorismus-Abwehr gedacht, sollen diese Daten jedem zugänglich gemacht werden, der ein „schützenswertes Interesse“ an diesen Daten geltend macht.

Zum Teufel mit dem Datenschutz! Wieso man diese „Vorratsdaten“ nicht gleich für jedermann zugänglich auf einer Website publizieren will, ist mir eigentlich ein Rätsel. Auch die Zugriffe auf diese Daten sollte man ebenso offen legen (wie bei XING schon seit langem Praxis). Dann hätten wenigstens alle gleich lange Spiesse. Das brächte etwas mehr Transparenz in den immer stärker wachsenden Überwachungsstaat. „Demokratisierung der Stasi“ soll das neue Motto heissen! Big Brother is watching you, and your sister, and your father, and your mother, and your grandmother, and your uncle, and your children, and your neighbour, and the butcher, and the postman, and … Willkommen im globalen Dorf der totalen sozialen Kontrolle ohne Privatsphäre! „Social Networking 2.0“ der etwas anderen Art.