Month: August 2007

Piraten-Partei ruft zur Demonstration in Berlin am 22.9. auf

Treffpunkt ist der Pariser Platz (Brandenburger Tor) um 14.30 Uhr

Die Piratenpartei Deutschland unterstützt den Aufruf des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung zur Demonstration gegen die ausufernde Überwachung durch Staat und Wirtschaft. Leider ist die Unterstützung dieser Aktion aus den politischen Reihen sehr unausgewogen und linkslastig. Wo bleiben CDU und CSU mit ihren christlichen Grundwerten? Halten die anderen Parteien nichts von Freiheit?

Schade finde ich, dass sich die Piratenpartei keinen besseren Namen gegeben hat. Piraten sind und waren zwar schon immer Rebellen, aber mit Mord und Raub hat diese Partei nun wirklich nichts zu tun. Ihre Auflehnung gegen den politischen Status Quo in Sachen Datenschutz und Urheberrecht hätte man sicher auch anders manifestieren können. „Robin Hood Partei“ wäre da schon passender. Piratenparteien gibt es in verschiedenen Ländern. Sie vereint ein neues Verständnis von der Rolle des kreativen Schöpfungsprozesses, technologischer wie kultureller Errungenschaften und deren Nutzung, sowie die Ablehnung der sich abzeichnenden Überwachungsgesellschaft.

Chinesischer Blogger in Psychiatrie-Haft

Dass im Reich der Mitte das Internet einer strengen Zensur unterliegt, ist schon lange bekannt. Neu sind aber die Mittel, die China im Kampf gegen freie Meinungsäusserung und Pressefreiheit einsetzt. Wie Reporter ohne Grenzen berichten, musste der Cyber-Dissident und Blogger He Weihua in der Provinz Hunan in die Psychiatrie. Den Hinweis bekamen sie von seinen Verwandten und wollen alles daran setzen, um seine baldige Entlassung zu erwirken. Wahrscheinlich wurde He Weihua unter anderem auch deshalb ruhiggestellt, weil er den Untergang der kommunistischen Partei vorausgesagt hatte.

Solche Aktionen sind in China leider an der Tagesordnung und bilden nur einen kleinen Teil der Massnahmen, mit denen China die elementarsten Rechte seiner Bürger mit Füssen tritt. Aus Sicht der chinesischen Regierung stehen den Menschen in China aber gar keine solchen Rechte zu. Das mit den Menschenrechten ist schliesslich nur eine Erfindung des christlichen Abendlandes – aber eine gute, die auch die Chinesen gerne als Vorlage nutzen dürfen. Anscheinend ist es wesentlich einfacher, giftigen Müll in Form von Kinderspielzeugen und Batterien zu exportieren als einem korrupten und totalitären System menschliche Werte näher zu bringen.

Olympiade 2008 wird Verständnis der Welt über China fördern“ liess die Chinesiche Botschaft in Berlin 2005 verlauten. Eine fatale Fehleinschätzung meine ich. Wie soll ich bloss Verständnis für ein Land beziehungsweise dessen Regierung entwickelt, das auf meine Werte spuckt? Hausarrest, Platzverweise, Razzien, Stacheldraht, Schlagstöcke, Arbeitslager und öffentliche Hinrichtungen verletzten den olympischen Geist. Dies scheint das IOC bei seiner Wahl Beijings bei Peking als Austragungsort nicht beeinflusst zu haben. Kommerzielle Interessen können trotzdem nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Olympischen Spiele im Widerspruch zur Menschenrechtslage in China stehen. Wer garantiert, dass nicht plötzlich ein Olympiade-Besucher für immer verschwindet, weil er mehr Verständnis für seine Weltanschauung von den Chinesen gefordert hat? Um es gar nicht soweit kommen zu lassen, werden potenziell problematische Besucher gar nicht erst ins Land gelassen. Die von der Menschenrechtsorganisation Falun Gong publizierte Liste der unerwünschten Personen an der Olympiade zeigt klar den scheinbar unüberwindbare Konflikt der Kulturen und Werte zwischen China und uns. China setzt sich dabei selber unter grossen Druck. Nicht zuletzt dank dem im Grössenwahn angekündigten Motto „Grüne Olympische Spiele – High-Tech-Olypmische Spiele – Kulturelle Olympische Spiele“ ist die Erwartungshaltung hoch. Die ökologische Katastrophe ist vorprogrammiert. So will China aber seinen Grossmachtsanspruch untermauern und tut es damit lediglich den USA gleich. Welcher politische Druck auf China durch die Olympiade 2008 lastet, beleuchtet die sueddeutsche.de im Beitrag „Das Spiel kann beginnen„.

Trotz Informationssperre, Zensur und Repressalien wird die Regierung Chinas nicht verhindern können, dass Informationen (vor allem über das Internet) in den Rest der Welt gelangen. Welche Resultate uns Olympia 2008 im Reich der Mitte bringen wird, werden wir in einem Jahr erfahren.

iPhone endgültig geknackt

Apples iPhone scheint nun endgültig entmystifiziert zu sein. Der US-Student George Hotz hat die Firmware ausgetrickst und so auch noch die Bindung an AT&T aufgehoben, nachdem zuvor bereits die Aktivierung durch iTunes ausgehebelt wurde:

Wie bescheuert muss man eigentlich sein, um so ein überteuertes Gerät zu kaufen, das man vor Gebrauch erst einmal umständlich hacken muss, um es wie ein normales, übertaktetes Mobiltelefon mit eingebautem MP3-Player gebrauchen zu können?

Gericht zwingt Sk0t, Windows zu benutzen

Als Teil seiner Strafe muss Sk0t, ein ehemaliger Administrator des BitTorrent-Trackers EliteTorrents, Microsofts Betriebssystem benutzen. Dies entschied ein Gericht.

Im Jahre 2006 stellte der unter dem Nicknamen Sk0t bekannte Administrator des nicht mehr existierenden EliteTorrents unerlaubt den Film „Star Wars: Episode III“ ins Internet. Die amerikanischen Bundesbehörden wurden auf ihn aufmerksam, nahmen ihn fest und verurteilten ihn. Seine Strafe lautete: Fünf Monate Gefängnis und fünf weitere Monate Hausarrest.

Doch das war nicht das gesamte Ausmass seiner Strafe: Sk0t war verwundert, als er von seinem Bewährungshelfer kurz nach seiner Entlassung hören musste, dass er seine Internetverbindung überwachen lassen muss. Kein Problem für den ehemaligen Anti-Copyright-Piraten. Ein Problem gab es dabei jedoch: Die geforderte Software funktioniert lediglich unter Windows und Sk0t nutzt Ubuntu Linux. Dies führt dazu, dass der Ex-Häftling nun eine Entscheidung treffen muss: Entweder kein PC, oder Windows kaufen. Für Letzteres fehlt ihm jedoch das Geld. Als Arbeitsloser mit zwei Vorstrafen wird sich da nicht viel machen lassen, so Sk0t in seinem Blog.

(Quelle: testticker.de)

Die US-amerikanischen Gerichte kommen immer wieder auf sehr ausgefallene Strafen, die uns Europäern etwas seltsam vorkommen. Die spinnen die Amis!

Mini-Drohnen für ein Taschengeld

Die kleinen Flugspione, die eine fast geräuschlose Überwachung aus der Luft ermöglichen, gibt es jetzt auch als Bausatz zu kaufen. Bei MikroKopter gibt es den Bausatz für die Privatdrohne mit vier Rotoren bereits ab 230 Franken zu kaufen. Damit kann sich nun endlich jedermann sein Agenten-Spielzeug vom Taschengeld leisten. Eine WLAN-Webcam (die nicht mehr als 250 Gramm wiegen sollte) unten angeschraubt und mit einem Notebook als Aufnahmestation ausgerüstet geht’s dann auf zur Observierung der Nachbarschaft. Die ersten Aufnahmen werden sicher schon bald auf den Videoplattformen zu sehen sein.

Damit stehen jedem Voyeur bislang ungeahnte neu Möglichkeiten zur Verfügung, seine Schaulust zu befriedigen – Verletzungen der Privatsphäre inklusive. Aber auch unzählige sinnvolle Anwendungen sind möglich: unbemannte Aufklärung bei Bränden und in Katastrophengebieten, Inspektion von grossen Getreidefeldern und lawinengefährdeten Skipisten oder einfach nur schöne Landschaftsaufnahmen, für die man bislang einen teuren Helikopter oder ein Kleinflugzeug mieten musste. Ich überlege mir gerade, mir auch so ein Flugding zu kaufen …

Älterer Beitrag: Drohnen mit Webcams für den ultimativen Reality Video-Blog

Websites und Domains im Steuerrecht

Dass Domain-Recht inzwischen auch mit Steuerrecht zu tun hat, hat erst letztes Jahr der Bundesfinanzhof in einem Grundsatzurteil verdeutlicht. In einem Beitrag für das Online-Magazin AdvoGarant.de hat der Berliner Steuerberater Alexander Fuchs die Kosten von Internetpräsenzen daher einmal steuerlich und handelsrechtlich näher beurteilt.

Zunächst gilt es zwischen dem Domain-Namen und dem Online-Auftritt selbst zu differenzieren. Letzterer ist als immaterieller Vermögensgegenstand des Anlagevermögens zu charakterisieren; er darf handelsrechtlich und steuerlich nur aktiviert werden, wenn er entgeltlich erworben worden ist. Wer sich nun eines externen Anbieters bedient, um seine Webseite erstellen zu lassen, hat dabei zunächst die Kosten zu bezahlen, die für die reine Erstellung anfallen. Hierbei können unter anderem Anschaffungskosten wie Reisekosten oder eigene Personalkosten entstehen. Können diese der Erstellung der Homepage direkt und einzeln zugeordnet werden, sind sie zu aktivieren; ist eine unmittelbare Zuordnung nicht möglich, kommen Betriebsausgaben in Betracht. Der aktivierte Vermögensgegenstand Homepage kann sodann über die so genannte betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer linear abgeschrieben werden; regelmässig sind dafür drei Jahre anzusetzen.

Ist die Website dann erst einmal erstellt, folgen die Kosten für deren Wartung und Pflege. Werden die Inhalte dagegen lediglich aktualisiert, liegt ein sofort abzugsfähiger Erhaltungsaufwand vor. Wer investiert, um den Gebrauchswert seiner Internetseite zu erhöhen, schafft einen neuen Vermögensgegenstand.

Bei Domain-Namen gilt die Grundsatzentscheidung des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 19.10.2006 (Az.: III R 6/05). Danach sind die Aufwendungen für den Domain-Namen Anschaffungskosten für ein nicht abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut des Anlagevermögens, die bei der Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung erst im Zeitpunkt der Veräusserung oder Entnahme des Wirtschaftsgutes als Betriebsausgaben zu berücksichtigen sind (§ 4 Abs. 3 Satz 4 EStG). Die Domain ist demnach ein immaterieller Vermögensgegenstand (§ 266 Abs. 2 Buchst. A I 1 HGB) und damit zugleich ein immaterielles Wirtschaftsgut. Eine wirtschaftliche Abnutzung einer Domain sah der BFH jedoch nicht, da die Nutzbarkeit der Domain weder rechtlich noch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zeitlich begrenzt ist.

(Quelle: domain-recht.de)

Wegen Google im Knast

Das BKA hat den Berliner Stadtsoziologen Andrej H. unter dem Verdacht der „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung gemäß § 129a“ festgenommen, weil die BKA-Beamte mit einer Google-Suche nach den Begriffen „Gentrification“ und „Prekarisierung“ auf ihn aufmerksam wurden. Dabei hat der Mann lediglich zu den Begriffen geforscht. Er ist inzwischen gegen Kaution aus der Untersuchungshaft entlassen worden.

Die Inhaftierung des Wissenschaftlers hat einen internationalen Protest ausgelöst. Wer kontrolliert eigentlich das BKA? Geniessen die Herren dort Narrenfreiheit? Ein bisschen intellektuell schwach dotierte Narren scheinen sie schon zu sein.

Windows-Update war schuld am Skype-Ausfall

Anscheinend war Microsofts Patchday für den rund 48-stündigen Ausfall von Skype verantwortlich, weil das Windows-Update am Donnerstag innerhalb kurzer Zeit Millionen von Computer weltweit zum Neustart aufgefordert hat, wodurch eine massive Welle von Login-Anfragen bei Skype bei durch die Bootvorgänge fehlenden P2P-Netzwerk-Resourcen eine Kettenreaktion mit kritischen Folgen ausgelöst wurde.

Die Externalisierung von Infrastruktur-Kosten hat zusammen mit Microsofts Flickaktion ihren Tribut gefordert. Die Demokratisierung des Webs ist eine gute Sache. Aber mit P2P-Netzen lassen sich eben nicht wirklich stabile und hochverfügbare Infrastrukturen bauen. Für Hobby-Zwecke sind sie dennoch ausreichend. Ob Skype jemals wirklich den Sprung in die Liga der professionellen VOIP-Anbieter schaffen wird, kann angesichts der aktuellen Architektur bezweifelt werden.

Grundsatzurteil zu Online-Musikvertrieb

Die dänische Band „Dodo and the Dodos“ hat sich das Recht auf Neuverhandlung der Online-Vertriebskonditionen gegen Sony BMG erkämpft.

Der Konzern hatte ohne schriftliches Einverständnis der Musiker deren Songs per Download verkauft – und zwar zu den selben Konditionen wie im Tonträgergeschäft. Das bedeutet unter anderem Abzüge für Herstellung, Transport und Transportschäden, wie in der guten alten Zeit der schwarzen Rillenscheiben. Jetzt müssen die Vertriebsdetails neu verhandelt werden. (Quelle: testticker.de)

Die Begründung des Urteils ist einleuchtend und fair. Daher könnte es durchaus auch auf internationaler Ebene Schule machen. Dies hätte weitreichende Konsequenzen für das Online-Musikgeschäft.