Vorratsdatenspeicherung

Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig

JustitiaDas Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden und heute die Vorratsdatenspeicherung mit äusserst klaren Worten für verfassungswidrig und damit nichtig erklärt. Die Massenspeicherung von Telekommunikationsdaten ohne Grund, d.h. ohne einen dringenden Verdacht oder einen konkreten Hinweis auf eine Straftat, ist unverhältnismässig und unvereinbar mit dem Telekommunikationsgeheimnis. Zudem ist die Sicherheit der Daten nicht gewährleistet und deren Verwendung nicht klar definiert.

Damit haben die deutschen Verfassungsrichter den Rechtsstaat ein Stück weit wiederhergestellt. Das ist gut so und es war auch dringend nötig, der Datensammelwut überwachungswütiger „Staatsschützer“ Einhalt zu gebieten. Ein Staat der private Unternehmen dafür rügt, die Privatsphäre der Bürger zu verletzen, weil sie deren Gewohnheiten bespitzeln, von ihnen persönliche Profile für die Werbewirtschaft erstellen und sie mit Diensten wie Google Street-View in der Öffentlichkeit blossstellen, darf nicht selber zur Datenkrake werden. Das Urteil aus Karlsruhe entspricht vollumfänglich meinen Erwartungen und wurde in der Presse und in breiten Teilen der Bevölkerung mit Genugtuung und Erleichterung aufgenommen. Es wird (hoffentlich) auch für andere Staaten in Europa Signalwirkung haben.

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Echtzeit-Überwachung und Vorratsdatenspeicherung auch in der Schweiz

Wie die WOZ (eigentlich nicht so meine Wellenlänge) hat heute im Beitrag „Mit dem Staat ins Internet“ aufgedeckt und öffentlich gemacht, wie der Bund den nächsten Schritt zum Überwachungsstaat wagt. Nun soll der gesamte Internetverkehr durch die Provider protokolliert und der Staatsgewalt zugänglich gemacht werden. Mit „Anpassung an die neuen Realitäten“ wird die Aktion begründet. Wie ist eine solche Schweinerei in einem Rechtsstaat möglich? Fredy Künzler zieht denn auch schon Parallelen zur Fichenaffäre.

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Schlag gegen Vorratsdatenspeicherung

JustiziaDer Eilantrag beim deutschen Bundesverfassungsgericht für eine Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung war teilweise erfolgreich. Die Richter schränkten zwar nicht die Speicherung selbst, aber deren Verwendung bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache deutlich ein. Gleichzeitig fordern sie bis zum 1. September 2008 Rechenschaft von der Bundesregierung über die Auswirkungen der Einschränkung.
[Quelle: golem.de]

Ein Zugriff auf die Daten ist den Strafverfolgungsbehörden vorbehalten und nur dann erlaubt, wenn „die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos wäre“. Eine Verwendung der Daten für die „Terrorabwehr“ oder die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen ist damit ausgeschlossen.

Der Beschluss ist ein erster Teilerfolg gegen die verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung, die alle Deutschen unter Generalverdacht stellt. Über die Verfassungsmässigkeit der eigentlichen Datenspeicherung wird erst in der Hauptverhandlung frühestens gegen Ende Jahr entschieden.

Vorratsdatenspeicherung ausgetrickst

Gegen Vorratsdatenspeicherung für HandysDer Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat in Deutschland eine Tauschbörse für Prepaid-Handykarten gestartet, damit deren Nutzer trotz der Registrierungspflicht für Handykarten und Vorratsdatenspeicherung anonym telefonieren können.

Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hält die Registrierungspflicht für Handykarten für verfassungswidrig. „Jeder hat ein Recht auf anonyme Kommunikation“ erklärte er zum Start der Aktion. Schließlich sei es „selbstverständlich, dass man Menschen anspricht, ohne seinen Namen zu nennen, und Briefe versenden kann, ohne einen Absender anzugeben. Die Tauschbörse soll nun auch Handy-Nutzern wieder die Möglichkeit bieten, anonym zu telefonieren, etwa um unbesorgt vertrauliche Beratung in Anspruch nehmen (z.B. Aidsberatung, Eheberatung), Journalisten informieren, sich staatskritisch engagieren oder sonst unbesorgt telefonieren zu können.“

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