Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat in Deutschland eine Tauschbörse für Prepaid-Handykarten gestartet, damit deren Nutzer trotz der Registrierungspflicht für Handykarten und Vorratsdatenspeicherung anonym telefonieren können.
Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hält die Registrierungspflicht für Handykarten für verfassungswidrig. „Jeder hat ein Recht auf anonyme Kommunikation“ erklärte er zum Start der Aktion. Schließlich sei es „selbstverständlich, dass man Menschen anspricht, ohne seinen Namen zu nennen, und Briefe versenden kann, ohne einen Absender anzugeben. Die Tauschbörse soll nun auch Handy-Nutzern wieder die Möglichkeit bieten, anonym zu telefonieren, etwa um unbesorgt vertrauliche Beratung in Anspruch nehmen (z.B. Aidsberatung, Eheberatung), Journalisten informieren, sich staatskritisch engagieren oder sonst unbesorgt telefonieren zu können.“
Um an der Tauschbörse teilzunehmen, sendet man eine mit mindestens 10 Euro aufgeladene, freigeschaltete Prepaid-Handykarte zusammen mit ihrer PIN und einem frankierten Rückumschlag an den Arbeitskreis und erhält von diesem eine andere, ebenfalls mit 10 Euro aufgeladen Karte samt PIN. Der Arbeitskreis protokolliert keinerlei Daten der Tauschpartner und betont, dass der Tausch von Handykarten vollkommen legal ist.
Die Aktion scheint auf den ersten Blick ein genialer Schachzug gegen die Vorratsdatenspeicherung zu sein, indem Gesetzeslücken gezielt ausgenutzt werden. Solange alles nur unbescholtene Bürger an der Tauschaktion teilnehmen, ist alles in bester Ordnung. Bei einer etwas genaueren Betrachtung offenbaren sich aber die Schwachstellen. „Die von Ihnen eingesandte Karte wird an eine beliebige andere Person weiter versandt. Es ist nicht auszuschließen, dass mit Ihrer Karte Missbrauch getrieben wird. Dies kann im Extremfall dazu führen, dass Sie zuunrecht in den Verdacht einer Straftat kommen.“ weist man auf die Gefahren hin. Zu den Risiken heisst es weiter: „Zur Sicherheit erhalten Sie von uns eine Bestätigung, dass Sie Ihre alte Handykarte eingetauscht haben (unter Angabe der Rufnummer der Karte) und dass die Karte an eine zufällige Person weiter versandt wurde. […] Der Anbieter der Karte, die Sie von uns erhalten, führt eine andere Person als Nutzer dieser Karte, so dass Sie sich möglicherweise nicht an den Anbieter wenden können, um Kundendienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Der angemeldete Kartennutzer kann die Karte kündigen oder sperren lassen.“
Es wird aber bestimmt nicht lange dauern, bis auch Kriminelle diesen Dienst dazu missbrauchen werden, um ihre SIM-Karten zu waschen und sich mit unbelasteten, sauberen SIM-Karten zu versorgen. Um sämtliche Spuren zu verwischen, sollte nicht bloss die SIM-Karte sondern auch das Handy getauscht werden, denn dieses hat auch eine eindeutige Kennung (IMEI-Nummer). Die Tausbörse ist ein netter aber nicht ganz durchdachter Versuch, sich legitim gegen die staatliche Kommunikationsüberwachung zur Wehr zu setzen. Die einfachste und sauberste Lösung wäre immer noch, wenn das Verfassungsgericht die ganze Sache als verfassungsfeindlich erklären würde.