Urheberrechtsverletzung

Internetsperre bei Urheberrechtsverletzung in UK

Gemäss einem Bericht der Tageszeitung The Times sollen Internetprovider in Britannien verpflichtet werden, gegen Internetnutzer vorzugehen, die unter Verdacht stehen, Urheberrechtsverletzungen zu begehen, d.h. wenn sie verdächtigt werden, illegal Filme oder Musik herunterzuladen. Beim ersten Verstoss sollen sie per E-Mail verwarnt werden. Beim zweiten Mal soll ihr Internetzugang zeitlich befristet und beim dritten Mal ganz gesperrt werden.

Internetprovider, die der Massnahme „three strikes“ nicht nachkommen, sollen nach dem Gesetz belangt werden können. Zudem sollen sie die persönlichen Daten der verdächtigen Kunden den Gerichten offengelegt müssen und die Internetprovider Informationen über ihre verdächtigen Kunden weitergeben. So sieht also das Programm der Briten zur Förderung der Unterhaltungsindustrie beziehungsweise der Kreativwirtschaft aus.

Grossbritanninen folgt dem schlechten Beispiel Frankreichs und setzt noch eins oben drauf. Wieso beschränkt man die Sanktionen eigentlich auf den Internetzugang? Man könnte doch gleich ein lebenslanges Computerverbot aussprechen und die „Tatwaffe“ gleich ganz konfiszieren. Konsequenz ist schliesslich das A und O jeder Erziehung. Darum geht es hier doch?! Urheberrechts-Piraten gehören von der Informationsgesellschaft ausgeschlossen, wenn nicht sogar hinter Schloss und Riegel! Ebenso sollten auch Falschparkierer von den Strassen entfernt werden, weil sie durch ihr Verhalten klar bewiesen haben, dass sie nicht fähig oder zumindest nicht gewillt sind, sich an die Strassenverkehrsgesetze zu halten. Und alle Falschpinkler im Stadtpark gehören beschnitten.

Wenn nun ein Kind dreimal hinter einander vermeintlich urheberrechtlich geschützte Inhalte runterlädt, muss die ganze Familie mit Internetverbot bestraft werden – das ist moderne Sippenhaftung. Internetprovider sollen Polizisten und Richter in Personalunion spielen – das widerspricht der Gewaltentrennung und kommt einer staatlich verordneten Lynchjustiz gleich. Soll Grossbritannien in die informations- und kommunikationstechnische Isolation geführt werden? Aber vielleicht wollen die Briten ja nur eine entwicklungsgeschichtliche Pause einlegen … it’s tea time.

Musik-Piraterie und Datenschutz

Im Kampf gegen den illegalen Austausch von Musik- und Videodateien über das Internet wird der Datenschutz immer wieder verletzt. Ein Unrecht wird durch ein weiteres, noch schwerer wiegendes nicht wettgemacht. Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür hat deshalb der Schweizer Firma Logistep, die im Auftrag der Musikindustrie Nachforschungen zu Urheberrechtsverletzungen in P2P-Netzen betreibt, die Bearbeitung von Personendaten untersagt. Die heimliche Beschaffung von IP-Adressen der Computer in Peer-to-Peer Netzwerken, über die Inhalte (vermutlich) illegal zum Download angeboten werden, um allfällige Urheberrechtsverletzungen aufzudecken, ist illegal.

Gemäss Art. 4 Abs. 1 DSG dürfen Personendaten nur rechtmässig beschafft werden. Die Ermittlung der verdächtigten Personen für ein zivilrechtliches Verfahren ist erst möglich, wenn ein strafrechtlich relevantes Verhalten erwiesen ist – im Rahmen eines Strafverfahrens und mit einer richterlichen Anordnung versteht sich. Solange ist die Bearbeitung von Personendaten zu unterlassen. Der Datenschützer Thür pocht auf die Einhaltung des Datenschutzes beziehungsweise des Fernmeldegeheimnisses. Herzlichen Dank Herr Thür für Ihre gute Arbeit!