IP-Adresse

Geschäftsmodell von Google & Co. ist bedroht

Ein gewaltiger Sturm zieht aufAls Suchmaschine liegt es in der Natur von Google, Daten von Websites zu sammeln und auszuwerten. Mindestens so interessant für die Anbieter von Diensten und Inhalten sind aber auch die Daten der Nutzer. Neben Google speichern auch die Konkurrenten wie Yahoo! oder Microsoft und die Internet-Grössen Amazon, Ebay, Apple und Skype die persönlichen Daten und das Nutzungsverhalten der Besucher ihrer Portale, Kommunikationsdienste und Suchmaschinen, um sie gezielt mit Werbeanzeigen „bedienen“ zu können. „Behavioral Targeting“ nennen es die einen, „Stalking“ nennen es andere.

Die Rechtsprechung in Deutschland übernimmt in jüngster Zeit eine führende Rolle in Sachen Datenschutz innerhalb der EU. Nach den Grundrechten auf „informationelle Selbstbestimmung“ und eine „digitale Privatsphäre“ könnten durch ein Verbot, die IP-Adresse von Benutzern zu speichern, die führenden Web-Grössen schon bald vom Thron gestürzt und die Informatinonsgesellschaft ganz ordentlich aufgemischt werden. Die ersten Gerichtsurteile dazu sind schon ergangen.

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Musik-Piraterie und Datenschutz

Im Kampf gegen den illegalen Austausch von Musik- und Videodateien über das Internet wird der Datenschutz immer wieder verletzt. Ein Unrecht wird durch ein weiteres, noch schwerer wiegendes nicht wettgemacht. Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür hat deshalb der Schweizer Firma Logistep, die im Auftrag der Musikindustrie Nachforschungen zu Urheberrechtsverletzungen in P2P-Netzen betreibt, die Bearbeitung von Personendaten untersagt. Die heimliche Beschaffung von IP-Adressen der Computer in Peer-to-Peer Netzwerken, über die Inhalte (vermutlich) illegal zum Download angeboten werden, um allfällige Urheberrechtsverletzungen aufzudecken, ist illegal.

Gemäss Art. 4 Abs. 1 DSG dürfen Personendaten nur rechtmässig beschafft werden. Die Ermittlung der verdächtigten Personen für ein zivilrechtliches Verfahren ist erst möglich, wenn ein strafrechtlich relevantes Verhalten erwiesen ist – im Rahmen eines Strafverfahrens und mit einer richterlichen Anordnung versteht sich. Solange ist die Bearbeitung von Personendaten zu unterlassen. Der Datenschützer Thür pocht auf die Einhaltung des Datenschutzes beziehungsweise des Fernmeldegeheimnisses. Herzlichen Dank Herr Thür für Ihre gute Arbeit!