Day: Montag, 8. Oktober 2007

Vetragsbindung des iPhone vertragswidrig

Der kalifornische Rechtsanwalt Damian Fernandez hat gegen Apple Klage eingereicht. Vertragsbindung von Apple’s iPhone an die Telefongesellschaft AT&T verstösst seiner Auffassung nach gegen das kalifornische Kartellgesetz sowei den Digital Millennium Copyright Act (DMCA). Wegen des ungesetzlichen und wettbewerbswidrigen Verhaltens von Apple und eben dieser Vertragsbindung, die durch den SIM-Lock technisch „sichergestellt“ wird, sei der Preis des iPhones zu hoch. Deshalb soll die SIM-Sperre nun verboten werden. Für die Klage sammelt er noch weitere Kläger.

Aber auch in Frankreich droht die Markteinführung an dieser exklusiven Vetragsbindung und am SIM-Lock zu scheitern. Apple möchte sich die exklusiven Vermarktungsrechte zudem mit bis zu 30 Prozent der monatlichen Umsätze entlöhnen lassen. Auch in Deutschland könnte der iPhone-Start mit dem Mobilfunk-Anbieter T-Mobile noch platzen.

Da hat jemand in Apple’s Marketing- und Rechts-Abteilung ganz offensichtlich seine Hausaufgaben nicht gemacht. Auch Marktgrössen wie Apple sind vor Schlamperei nicht gefeit.