Day: Freitag, 13. April 2007

DRM-Systeme taugen nichts

Mit Digital Rights Management (DRM) Systemenen sollen digitale Inhalte vor unerlaubter Nutzung geschützt bzw. die Nutzung soll nur dazu autorisierten Personen erlaubt werden. Damit sollen die Rechte ihrer Urheber sichergestellt werden. Es soll erreicht werden, dass der Content-Anbieter entscheiden und kontrollieren kann, von wem der Content genutzt wird und ob und wie oft er auf Datenträger und Endgeräte kopiert werden darf. Jeder Anbieter hat sein eigenes System, das mit den anderen nicht kompatibel ist. Je mehr die Kunden bei all diesen Systemen immer stärker von der Medienindustrie kontrolliert werden, desto stärker wächst auch der Widerstand dagegen. Schliesslich gibt es bei Büchern auch kein System zur totalen Nutzungskontrolle. Der Kunde würde ein solches auch nie akzeptieren. Wieso sollte er es dann bei digitalen Inhalten?

Es gibt aber auch weniger restriktive Methoden wie die Kennzeichnung von Angeboten mit einem digitalen Wasserzeichen, um das illegale Verbreiten von Audio- und Video-Dateien über Internet-Tauschbörsen einzudämmen. Mit der Watermarking-Technologie wird nach der Bestellung die Kundennummer des Käufers in die Datei eingefügt und ist somit jederzeit identifizierbar. Die Technologie für das digitale Wasserzeichen stammt vom Fraunhofer-Institut für Integrierte Publikations- und Informationssysteme (IPSI) und wurde als Erstes beim Hörbuch-Downloadportal soforthoeren.de angeboten. Bietet der Kunde ein markiertes Werk bei einer Tauschbörse an, ist er in Zukunft durch das digitale Wasserzeichen erkennbar. Strafverfolgungsbehörden wird auf Anfrage die dem digitalen Wasserzeichen zugeordnete Person bekanntgegeben. Mit digitalen Wasserzeichen kann zwar eine Urheberrechtsverletzung nicht verhindert aber nachgewiesen werden (solange die Daten nicht verändert werden). Wasserzeichen von damit gekennzeichneten Werken können durch die Rekodierung mittels verlustbehafteten Codierverfahren nicht mehr rekonstruierbar zerstört werden. Daher sind sie als Beweismittel für Urheberrechtsverletzungen auch nur beschränkt tauglich.

Vtrack SchemaPhilips will jetzt aber mit Hilfe neuer Set-Top-Boxen Videomaterial mit einem eindeutigen Wasserzeichen versehen und so angeblich Schwarzkopien bis zum PayTV-Abonnent verfolgen können. Die Technologie dahinter heisst VTrack. Das Wasserzeichen soll robust sein und sich laut Philips weder entfernen noch manipulieren lassen. Weder Rekompression oder Qualitätsverschlechterungen noch das Abfilmen mit einem Camcorder sollen verhindern können, dass die Quelle ausfindig gemacht werden kann. Da bin ich mal gespannt und warte ungläubig ab.

DRM-System sind aber generell kein tauglicher technischer Ansatz, um urheberrechtlich geschützte Inhalte vor unerlaubter Verwendung zu schützen. Jeder noch so geschützte Content muss irgendwann einmal in nackte Nutzdaten dekodiert werden, um genutzt werden zu können. Proprietäre DRM-Systeme taugen nur etwas, solange das Geheimnis der Decodierung gewahrt wird. Ganz geheim gehalten kann es aber nicht werden, da sonst kein Hersteller dazu Geräte entwickeln und verkaufen kann. Wenn aber kein Gerät auf dem Markt das DRM-System unterstützt, ist es wertlos.

Wie man bei mit AACS geschützten HD-DVDs die Verschlüsselung austrickst und die Schlüssel auf PC-Abspielsoftware ausliest, ohne die genau Arbeitsweise von AACS zu kennen, haben Hacker erst kürzlich gezeigt.

Widerstand formiert sich gegen Schäubles Sicherheitspläne

Die Sicherheitspläne von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble & Co. werden zur Belastungsprobe für die grosse Koalition, wie u.a. der SPIEGEL, golem.de und die TAZ berichten. Jetzt soll die deutsche Polizei auch noch automatisch Zugriff auf Passfotos und Fingerabdrücke bekommen. Das Beispiel könnte für die anderen Staaten der EU zum Vorbild werden. Die Briten fahren ja bereits auf dieser Schiene.

Die seit Ende 2005 in den deutschen Reisepässen enthaltenen RFID-Chips speichern bereits das Passbild in digitalisierter Form. Ab November 2007 sollen zusätzlich auch noch die digitalisierten Abdrücke der zwei Zeigefinger gespeichert werden. Diese biometrischen Merkmale sollen nun nicht wie ursprünglich geplant nur der Identifizierung des Passinhabers dienen sondern auch von der Polizei zu Fahndungszwecken benutzt werden. Neben der Änderung des Grundgesetzes, das die Online-Durchsuchung erlauben soll, soll jetzt auch noch das Passgesetz geändert werden, um die elektronische Übermittlung digitalisierter Passbilder und Fingerabdrücke an die Polizei zu legalisieren. Genauer gesagt, soll die Polizei freien Zugriff auf diese Daten haben. Praktiziert wird dies vermutlich ohnehin schon.

Ich frage mich, weshalb nicht gleich der ganze DNA-Code auf dem Pass-Chip gespeichert und der Polizei frei zugänglich gemacht wird. Das würde doch manche Fahndung massiv erleichtern und beschleunigen. Die Aggregation von solch hochsensitiven Daten – vor allem im Verbund mit weiteren Daten – ermöglicht einen Missbrauch bisher unvorstellbaren Ausmasses. Dank dem Schäuble-Paket wäre die Errichtung eines Polzei- und Überwachungsstaates perfekt – ganz analog dem Gottesstaat nach islamischem Vorbild. Somit hätten wir einen neuen kalten heissen Krieg und das Gleichgewicht der Kräfte wäre wiederhergestellt. Friede, Freude und Eierkuchen.

Lenin’s Prophezeiung vom Untergang das Kapitalismus nimmt damit immer realere Formen an und irgendwie gefällt es mir gar nicht, dass dieser linksextreme Diktator recht gehabt haben soll. Der Mann sagte doch vor vielen Jahren einmal so etwas wie: „Der kapitalistische Westen wird sich den Strick, mit dem er gehängt wird, auch noch gleich selber liefern“. Soweit kommt es, wenn man zum Verräter seiner eigenen Werte wird – Informatik sei Dank.

Der Widerstand formiert sich und morgen Samstag, den 14. April ab 15 Uhr findet in Frankfurt eine grosse Demonstration gegen den Sicherheits- und Überwachungswahn statt.