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Richter hält Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig

Der Greifswalder Verfassungsrichter Helmut Wolf hält das neue Gesetz für nicht konform mit dem Grundgesetz. „Ich bin davon überzeugt, dass die Verpflichtung, alle Telefon- und Internetverbindungsdaten sechs Monate zu speichern und damit für einen eventuellen staatlichen Zugriff zur Verfügung zu halten, verfassungswidrig ist“, sagte Wolf [1] in einem Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa. Die Sammel-Verfassungsbeschwerde [2] des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung [3] hält Wolf deshalb für „sehr aussichtsreich“.

Das lässt mich hoffen, dass der Datensammelwut Steuergelder verschwendender, paranoider Kontroll-Freaks im Staatsdienst endlich Einhalt geboten wird. Auch Schäuble & Co. haben die Grundgesetze des Rechtsstaates zu respektieren! Wo kämen wir hin, wenn jeder Politiker Putin und Bush spielen will und nicht daran gehindert wird?